Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikunterricht
Elena Baumann & friends

Alle Preise sind pauschal und pro Monat.

Ein Schuljahr an der Munich International School of Arts dauert 12 Monate.

Auf Anfrage gibt es jeweils eine Probestunde zu Preis von 5,- € (Kinder) bzw. 15,- € (Erwachsene). Der Preis für die Probestunde wird im Falle eines Vertragsabschlusses mit dem ersten Honorar verrechnet. In den Schulferien findet kein Unterricht statt (mit Ausnahme spezieller Ferien-Blockseminare oder Meisterklassen). Auch an gesetzlichen Feiertagen und sonstigen schulfreien Tagen gibt es keinen Unterricht. Die Anmeldegebühr bei Erstanmeldung beträgt für Musikunterricht, Tanzunterricht, Sprachunterricht und Kurse der freien Künste 25,- €. Bei Hausbesuchen wird ein Transportgeld in Höhe von 25,- € pauschal pro Monat erhoben.

Sollte ein Schüler eine Unterrichtsstunde verpassen oder nicht wahrnehmen können, ist der Lehrer nicht verpflichtet, den so entfallenen Unterricht nachzuholen. Kommt ein Schüler mehr als 15 Minuten zu spät, so ist der Lehrer nicht verpflichtet, bis zum Ende der Stunde zu warten. In diesen Fällen bleibt der Unterricht honorarpflichtig. Im Laufe eines Schuljahres darf der Lehrer dreimal wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund die Stunde absagen, ohne das Honorar zurückzahlen oder den Unterricht nachholen zu müssen. Danach muss er für jede weitere ausfallende Stunde Ersatztermine anbieten oder das dafür angenommene Unterrichtshonorar entsprechend zurückbezahlen. Beim Fehlen des Lehrers darf der Unterricht auch durch eine Vertretungskraft abgehalten werden, auch wenn diese kurzfristig die Vertretung übernimmt. Wir behalten uns vor, den Fachlehrer auch während des laufenden Schuljahres auszutauschen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer.

Der Unterricht kann in den ersten beiden Monaten beidseitig ohne Angaben von Gründen schriftlich zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Danach gilt der Vertrag weiter bis zum 31. August und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu diesem Datum gekündigt wurde. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für August wird nur das halbe Honorar eingezogen. Das Unterrichtshonorar wird jeweils zum Monatsbeginn per Lastschrift eingezogen. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich.

Finden Schulkonzerte statt, so ist die Teilnahme daran freigestellt. Von den Teilnehmern wird eine Teilnahmegebühr eingezogen, um die Unkosten für das Konzert zu decken. Die Höhe der Teilnahmegebühr wird vorher mitgeteilt. Es besteht keine Verpflichtung, am Schulkonzert teilzunehmen.

Bricht ein Schüler nach Ablauf der zweimonatigen Probezeit den Unterricht ab, ohne fristgerecht zum Schuljahresende zu kündigen, wird der gesamte Betrag der noch ausstehenden Monate bis einschließlich August in einer Summe fällig. Im Fall der fristgerechten Kündigung zum Schuljahresende werden die Beiträge bis August weiter eingezogen. Der Unterricht kann bis zum Schuljahresende fortgesetzt werden.

Diejenigen, die von einem Instrument auf ein anderes umsteigen wollen (z.B. von Geige auf Klavier oder Gesang), können dies bis zur Monatsmitte für den Folgemonat angeben. Ihr alter Vertrag gilt dann automatisch für das neue Instrument weiter.

Diejenigen, die von einem Instrument auf ein anderes umsteigen wollen (z.B. von Geige auf Klavier oder Gesang), können dies bis zur Monatsmitte für den Folgemonat angeben. Ihr alter Vertrag gilt dann automatisch für das neue Instrument weiter.

Die Schüler sind verpflichtet, die Instrumente pfleglich zu behandeln. Beschädigungen von Instrumenten können in Rechnung gestellt werden. Für Sekretariatskosten werden zu Beginn jedes Schuljahres pro Schüler 10,- € eingezogen. Für jeden einzelnen Fachunterricht ist das Ausfüllen eines jeweils eigenen Vertragsformulars notwendig.

Abweichungen von diesen Regeln und Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein, gelten die anderen Bestimmungen der AGB trotzdem weiter.

Abweichende AGB für die Studiengänge und Meisterklassen:

Abweichend von den allgemeinen AGB finden die Studiengänge und Meisterklassen nach Absprache teilweise auch in den Ferien statt. Hier gibt es kostenlose Probestunden bzw. einen kostenlosen Probetag nach Absprache. Für die Studiengänge beträgt die Anmeldegebühr 100,- €. Die Studiengebühr pro Monat beträgt pro Studiengang 350,- €. Die Studiengebühr und die Anmeldegebühr werden am 1. des Monats per Lastschrift eingezogen. Die Teilnahmegebühr an speziellen Workshops, Blockseminaren, Meisterklassen wird ebenso vor dem Beginn per Lastschrift eingezogen. Die Preise für spezielle Workshops, Blockseminare und Meisterklassen werden gesondert angekündigt. Die Studierenden sind verpflichtet, dem Studienprogramm zu folgen und an den Prüfungen teilzunehmen.

Die Gebühr für die Abschlussprüfungen für die Regulär-Studenten entfällt, für die externen Prüfungsteilnehmer beträgt die Prüfungsgebühr 185,-€.

Ausländischen Studenten zahlen alle zwei Monate zum 25ten im voraus die zweimonatige Unterrichtsgebühr als Gesamtbetrag.

10er-Karten sind 6 Monate gültig. Der Unterricht einer 10er Karte soll mind 6 Stunden davor abgesagt werden, sonst gilt der Termin als verfallen.

Die ausländischen Schüler und Studenten zahlen im 3 - Monatigen Rythmus per Trimester. Die Anmeldegebühr für die ausländischen Schüler und Studenten beträgt bei Erstanmeldung 300€.


München, 20.01.2019